Der große Mindestlohn-Schmu

Vor zwei Tagen hat die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles (SPD), einen Gesetzentwurf für einen Mindestlohn in der Fleischindustrie vorgestellt. Die menschenverachtenden Arbeits- und Lohnbedingungen in der Fleischindustrie sind hinlänglich bekannt. Seit Jahren. Schlimm genug, dass die Bundesregierung erst 2015 einen gesetzlichen Mindestlohn einführen möchte, der schon heute nicht existenzsichernd ist. Jetzt aber noch einen Mindestlohn in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufzunehmen, der mit 7,75 Euro noch unter den 8,50 Euro liegt, die ab 2015 gelten sollen, und dessen vorgesehene Steigerung dafür sorgt, dass die Arbeiter in der Fleischindustrie bis Ende September 2015 für 7,75 Euro schuften müssen und erst am 1. Oktober 2015 eine Anhebung ihres Mindestlohns auf 8,60 Euro erwarten dürfen, ist der blanke Zynismus. Zum 1. Dezember 2016 soll er dann auf 8,75 Euro steigen. Diejenigen, die die Regelung im Koalitionsvertrag in Ordnung finden, ja, wie DGB-Chef Sommer und IMK-Chef Gustav Horn, sogar von Gewerkschaftsseite loben (siehe dazu ausführlich hier), finden das möglicherweise sogar toll: Denn die Mindestlohn-Regelung im Koalitionsvertrag sieht eine erste Prüfung (!) und mögliche Anpassung des Mindestlohns von 8,50 Euro ja schließlich “erstmals zum 10. Juni 2017 mit Wirkung zum 1. Januar 2018″ vor. Die “uneingeschränkte” Gültigkeit des Mindestlohns soll sich laut Koalitionsvertrag außerdem bis zum 1. Januar 2017 hinziehen (siehe dazu ausführlich hier). Während also die Arbeiter in den Schlachtbetrieben ab 1. Dezember 2016 8,75 Euro erhalten, liegt der dann geltende gesetzliche Mindestlohn immer noch bei 8,50 und einige erhalten vielleicht bis zum 1. Januar 2017 noch nicht einmal einen. Was für ein Erfolg! Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: “Zum 1. Januar 2015 wird ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde für das ganze Bundesgebiet gesetzlich eingeführt. Von dieser Regelung unberührt bleiben nur Mindestlöhne nach dem AEntG.” (AEntg=Arbeitnehmer-Entsendegesetz)

Wir haben auf Basis der jüngsten Zahlen aus der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung des Statistischen Bundesamts dem einmal die verteilungsneutrale Entwicklung der verschiedenen Mindestlohnforderungen und des vom Europäischen Amt für Statistik, Eurostat, festgelegten Niedriglohnschwellenwerts gegenübergestellt. Das Fazit: Der Mindestlohn-Schmu der Bundesregierung und, was noch skandalöser ist, der Gewerkschaften, ist unerträglich. Hier die Entwicklungen auf einen Blick:…Der große Mindestlohn-Schmu (vollständiger Beitrag nur im Abonnement)


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