Aktuelle Nachrichten und Hintergrund: Immer mehr Sanktionen gegen Hartz IV Beziehende

“Die Jobcenter verhängen immer häufiger Sanktionen gegen Empfänger von Hartz-Vier-Leistungen. Wie die ´Süddeutsche Zeitung´ unter Berufung auf neue Zahlen der Bundesagentur für Arbeit berichtet, wurden von August 2011 bis Juli 2012 mehr als eine Million Strafen festgesetzt. Verglichen mit 2009 sei das ein Plus von 38 Prozent. Begründet wurden die Sanktionen demnach in den meisten Fällen mit Meldeversäumnissen. Das bedeutet beispielsweise, dass ein Hartz-Vier-Empfänger zu einem Beratungstermin im Jobcenter nicht erscheint”, meldet der Deutschlandfunk heute früh in seinen 6 Uhr Nachrichten.

Unterstützen Sie dagegen bitte diesen parteiübergreifenden Aufruf, den Wirtschaft und Gesellschaft initiiert hat:

Aufruf: Farbe bekennen – gegen entwürdigende Hartz IV Praxis und für berufliche Förderung

Aus dem Text des Aufrufes:

“…Eine der schärfsten Bestrafungen ist es, Menschen auszugrenzen, sie zu isolieren und nicht am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen. Zahlreiche gesellschaftliche Beziehungen ergeben sich in Arbeitszusammenhängen. Das gesellschaftliche Leben ist aber mehr als Arbeit: Bildung, Kultur, Sport, Hobbies, sich in ein Kaffee zu setzen, abends in der Kneipe ein Bier mit Freunden zu trinken, in den Urlaub zu fahren. Das aber können sich hierzulande seit langem viele Menschen nicht mehr leisten, vor allem diejenigen nicht, die ohne Arbeit sind, und erst recht Menschen nicht, die Hartz IV beziehen. Hartz IV-Beziehende sind so schon bereits gestraft genug, könnte man meinen, ohne Arbeit und ohne genügend Geld. Das Gesetz (§ 31 SGB II) aber sieht das anders. Es sieht vor, das Strafmaß noch zu erhöhen, wenn der Arbeitslose nicht spurt, nicht zu einem vorgegeben Termin bei der Bundesagentur für Arbeit vorspricht oder eine Stelle ablehnt, weil sie nicht seiner Qualifikation  entspricht oder keine faire Entlohnung bietet.

Unter diesen Bedingungen akzeptieren immer mehr Menschen im Niedriglohnsektor zu arbeiten. Auch diejenigen, die Arbeit haben, üben, aus Angst in Hartz IV zu rutschen, “Lohnzurückhaltung”. Damit verbunden sucht auch die Altersarmut immer mehr Menschen heim, weil die schlechte Lohnentwicklung die Renten drückt.

Mit diesem Aufruf wollen wir erreichen, dass die Politik Farbe bekennt und den Wählerinnen und Wählern sagt, ob sie bereit ist, die häufig entwürdigende Hartz IV-Praxis abzuschaffen und die berufliche Förderung in den Mittelpunkt zu stellen…”

Hintergrund: Wolfgang Neskovic, Richter am Bundesgerichtshof a.D., und die Juristin Isabel Erdem haben in einem Gastbeitrag für Wirtschaft und Gesellschaft untersucht, ob die Sanktionen dem Grundgesetz entsprechen:

Sanktionen bei Hartz IV: unbedingt verfassungswidrig! – Ein Gastbeitrag von Wolfgang Neskovic und Isabel Erdem

Siehe dazu auch:

Bundesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen sendet mit vorläufigem Verbot der Kürzung von Hartz IV Sätzen positives Signal – Antrag gegen Sanktionen insgesamt aber abgelehnt

Das Lied zum Aufruf: Arbeit muss sich wieder lohnen

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