EEG/Ausgleichsregelung für die Industrie: Almunia und Gabriel wollen Stahl, Aluminium und Zink von EEG-Umlage befreien – warum eigentlich? – Eine Untersuchung der Wettbewerbsfähigkeit der von der Ausgleichsregelung profitierenden Industrien, Teil 3
Energiewende - aber richtig

“Almunia nannte am Montag in Berlin ausdrücklich diese drei Branchen, die besonders viel Strom für ihre Produktion brauchen und im harten Wettbewerb mit Firmen außerhalb Europas stehen: ´Die werden mit Sicherheit auf der Liste stehen´, betonte Almunia”, berichtete Spiegel online am 17. Februar 2014. Gemeint sind die Branchen Stahl, Aluminium und Zink, und Hintergrund ist das Beihilfeverfahren, das die EU gegen Deutschland eingeleitet hat.

Wir haben bereits im ersten Teil unserer Untersuchung festgestellt, dass “im harten Wettbewerb mit Firmen außerhalb Europas zu stehen” offensichtlich kein Kriterium dafür ist, deutsche Unternehmen oder ganze Branchen von der EEG-Umlage zu befreien, so, wie Wettbewerb generell kein Kriterium ist, weil das Bundeswirtschaftsministerium per definitionem davon ausgeht, dass alle Unternehmen, die handelbare Waren produzieren, im internationalen Wettbewerb stehen. Bleibt das Kriterium, handelbare Waren zu produzieren und viel Strom zu verbrauchen. Letzterem wohnt schon eine mögliche kontraproduktive Wirkung der Befreiung von der EEG-Umlage inne, nämlich die, dass sie nicht darauf ausgelegt ist, den Stromverbrauch zu senken und generell die belohnt, die viel Strom verbrauchen. Das ist, wie wir ebenfalls in Teil 1 herausgestellt haben, für sich genommen ein fragwürdiges Verfahren. Wie aber stehen die begünstigten Unternehmen überhaupt im internationalen Wettbewerb? Sollte die oben aufgegriffenen Berichterstattung des Spiegel richtig sein, wovon ich nicht unbedingt ausgehe, hätten auch die EU-Kommission und ihr für das Beihilfeverfahren verantwortliche Kommissar Almunia diese Frage nicht im Blick. Um die Stellung der befreiten Industrien im internationalen Wettbewerb zu prüfen haben wir in Teil 1 und Teil 2 verschiedene, durchaus konventionelle Indikatoren, die seit langem auch bei anderen Fragestellungen zur Analyse der internationalen Wettbewerbsfähigkeit dienen, herangezogen.

Die Untersuchung der Herstellung von chemischen Erzeugnissen, die, noch vor aber gemeinsam mit Metallbearbeitung und -erzeugung, der Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus, Schienenbahnen und der Herstellung von Glas- und Glaswaren laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die fünf Wirtschaftszweige mit der höchsten privilegierten Strommenge darstellen, hat zum einen ergeben, dass einzelne, dem jeweiligen Hauptwirtschaftszweig untergeordnete Wirtschaftszweige, höchst unterschiedlich im internationalen Wettbewerb stehen und bestehen. Auch vor diesem Hintergrund scheint die Ausklammerung der Überprüfung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit, wie das Bundeswirtschaftsministerium es vorsieht, nicht gerechtfertigt.

Die Verantwortlichen in Politik und Industrie müssen sich schon die Frage gefallen lassen, warum sie, als Apologeten des freien Marktes und Wettbewerbs, gerade an dieser Stelle für Schutzzölle bzw. Subventionen in Form der Befreiung von der EEG-Umlage plädieren und jeden Einwand dagegen damit beantworten, dass sie Arbeitsplatzverluste und die Abwanderung deutscher Industrien ins Ausland als Bedrohungsszenario an die Wand malen. Letzteres wäre ja tatsächlich ernst zu nehmen. Aber doch nicht ohne vorherige eingehende Überprüfung jenes Bedrohungsszenarios.

Unsere bisherige Analyse hat auch die Stellung des Auslands in den jeweiligen Wirtschaftszweigen mit einbezogen. Und auch der daraus hervorgehende Befund rechtfertigt nicht jene Bedrohungsszenarien.

Müssen sich Politik und Wirtschaft also den Vorwurf gefallen lassen, es sich gar zu einfach zu machen, indem sie die Energiewende mit Argumenten, die sie nicht hinreichend geprüft, ja, von der Prüfung sogar ausgeschlossen haben, einseitig auf dem Rücken der Verbraucher austragen (denn wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ja selbst festhält: “Diese Vermeidung einer Belastung stromintensiver Unternehmen führt zu einer entsprechend höheren EEG-Umlage für private Haushalte, öffentliche Einrichtungen, Landwirtschaft, Handel und Gewerbe sowie diejenigen industriellen Stromabnehmer, die nicht von der Besonderen Ausgleichsregelung profitieren.”) und damit darüber hinaus notwendige Investitionen und Innovationen in der Industrie für eine höhere Energieeffizienz behindern?…EEG/Ausgleichsregelung für die Industrie: Almunia und Gabriel wollen Stahl, Aluminium und Zink von EEG-Umlage befreien – warum eigentlich? – Teil 3 (vollständiger Beitrag nur im Abonnement)


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