Sozialstaat: Tod auf Raten – Ein Gastbeitrag von Ursula Engelen-Kefer

Ursula Engelen-Kefer

Auch wenn die Forderung nach einer Finanztransaktionssteuer mit im Mittelpunkt bei der Diskussion um den EU-Fiskalpakt steht: Ihre Durchsetzung ist, wenn auch dringend geboten, derzeit unrealistisch, meint Ursula Engelen-Kefer. Nicht länger vernachlässigt werden dürfen die Folgen für die Sozialversicherungen, aus denen, wenn es nach der Bundesregierung geht, die Konsolidierungsanstrengungen geleistet werden sollen, und die damit verbundenen Härten für Arbeitslose, Rentner und Kranke. Die Demokratie droht Schaden zu nehmen.

Derzeit findet im Deutschen Bundestag eine aufgeheizte „Geister“-Debatte über den EU-Fiskalpakt statt. Beinahe wöchentlich werden die damit verbundenen finanziellen Belastungen der deutschen Steuerbürger heraufgeschraubt. Ursprünglich sollten ab Mitte 2013 mit der Ablösung des vorläufigen durch den dauerhaften Europäischen Stabilitätsmechansimus (ESM) 500 Mrd. Euro zusätzlich aufgebracht werden. Inzwischen soll der ESM mit einem Kapital von mindestens 700 Mrd. Euro ausgestattet werden. Der deutsche Steuerzahler ist mit etwa 190 Mrd. Euro dabei, davon rund 168 Mrd. Euro abrufbares Kapital und 22 Mrd. Euro direkte Einzahlungen. Diese Zahlungen sollen jetzt ein Jahr vorgezogen werden und bereits ab Juli 2012 jährlich 8,6 Mrd. Euro eingezahlt werden. Der deutsche Steuerbürger kann gar nicht so schnell “gucken”, wie seine finanziellen Verpflichtungen zur Rettung des Euro nach oben geschraubt werden.

An Stelle sich mit diesen unvorstellbar hohen Belastungen und deren Konsequenzen für die Bundesbürger auseinanderzusetzen, liefern sich die Parteien Wahlkampf-Redeschlachten über die Einführung einer Finanztransaktionssteuer. Diese ist zwar dringend geboten, jedoch infolge der bereits erklärten Ablehnung durch Großbritannien mit den größten Kapital- und Finanzmärkten selbst innerhalb der EU nicht durchsetzbar. Darüber hinaus kann eine solche Steuer auf alle Finanzgeschäfte nur eng begrenzte Wirkung haben, wenn sie nicht auf weltweiter Ebene durchgesetzt wird, was kaum in erreichbarer Nähe erscheint.

Arbeitslose, Rentner und Kranke müssen Banken retten

Worum es wirklich geht, hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble jetzt in seinen Eckwerten des Bundeshaushaltes 2013 und in dem Finanzplan bis 2016 deutlich gemacht. Dabei zollte er Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen ein zweifelhaftes Lob: „Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird dabei – wie bereits auch in den letzten Jahren – einen erheblichen Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushaltes leisten…Im Ergebnis kann man feststellen, dass der Bereich Arbeit und Soziales die Konsolidierungsauflagen aus dem Zukunftspakt erfüllt hat.“

Mit besonderem Stolz wird an verschiedenen Stellen in diesem Eckwertepapier aus dem Hause Schäuble darauf verwiesen: Die Arbeitsmarktpolitik hat die Hauptlasten der Kürzungen für die Finanzierung der Banken und sonstiger Finanzinstitute in der Bundesrepublik und der EU zu leisten. Beängstigend ist, mit welcher Dreistigkeit und „Chuzpe“ diese „kalte“ Enteignung der Beitragszahler zur Arbeitslosenversicherung  höchstamtlich verfügt wird.


Bereits in den Mitte 2010 von der schwarz-gelben Bundesregierung verabschiedeten Haushalts- und Finanzplänen war der Löwenanteil der Kürzungen für die Rettung der Europäischen Finanzwirtschaft aus dem Sozial- und Arbeitsmarktressorts von Ursula von der Leyen zu tragen. Als „gehorsame“ Ministerin mit den ihr eigenen Public-Relations-Fähigkeiten rechtfertigte sie dies damit, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auch die höchsten Ausgabenblöcke für Soziales zu vergeben habe. Allerdings war dabei wenig von der nicht minder hohen Verantwortung für die Millionen betroffenen Menschen zu spüren: Arbeitslose, Langzeitarbeitslose, Rentner, Hartz-IV-Empfänger, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen und Schwerbehinderungen, um nur die größten Gruppen zu nennen. Dafür wurde monatelang um jeden Cent für die Verbesserung der Regelsätze bei Hartz-IV sowie die Kinderleistungen gerungen. Es ist wahrscheinlich, dass das Bundesverfassungsgericht erneut die unzureichende Existenzgrundlage im Bereich der Hartz-IV-Sätze feststellen wird. Die Kinderpakete, mit der Frau von der Leyen mit emotional aufgeladenen Diskussionen monatelang von der vom Bundesverfassungsgericht verlangten Korrektur der Regelsätze in der Grundsicherung  abgelenkt hat, sind  in großen Bereichen ein „Flop“ .

Bundesagentur für Arbeit sollen Mittel aus Mehrwertsteuer gestrichen werden

Jetzt sollen der Bundesagentur für Arbeit erneut Milliarden aus der ihr zustehenden Mehrwertsteuer gestrichen werden. Dies wird besonders für schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose bedeuten, dass sie der Hartz-IV-Falle immer weniger entkommen können. Trotz genereller Verbesserung bei Beschäftigung und Arbeitslosigkeit haben Menschen in höherem Lebensalter, mit unzureichenden Qualifikationen, Behinderungen sowie Schwerbehinderungen, Alleinerziehende in allen Qualifikationsstufen sowie mit Migrationshintergrund wenig Chancen einer existenzsichernden Eingliederung in den Arbeitsmarkt.

Bittere Folgen: Spaltung der Gesellschaft

Die im nationalen und internationalen Bereich geradezu explosionsartige Ausdehnung von Niedriglohnsektoren bis zu Armut bei Arbeit ist auch eine Folge des Abbaus einer nachhaltigen Arbeitsförderung und des zunehmenden Zwangs, prekäre Beschäftigung aufzunehmen. Ein beredtes Zeugnis dafür sind: Die inzwischen auf 7,4 Millionen angewachsenen 400 Euro-Jobs oder Mini-Jobs, die Ausweitung der Leiharbeit auf etwa 1 Million Arbeitsverhältnisse mit im Schnitt nur etwa der Hälfte der Löhne wie für Stammarbeitskräfte und der Neueinstellung junger Menschen bis in hohe Qualifikationsebenen nur noch über befristete Beschäftigung. Dies ist die  hässliche Seite der Medaille des Wirtschafts- und Beschäftigungswunders: ein ausufernder Niedriglohnsektor mit bald einem Viertel der Beschäftigten, die selbst aus amtlichen Berichten deutlich werdende Ausbreitung millionenfacher Altersarmut – mithin einer wachsenden Spaltung in der Gesellschaft, wobei die Abweichungen nach unten erheblich zunehmen.

Bundesregierung will, dass Konsolidierungsanstrengungen aus Sozialversicherungen geleistet werden

Mit Genugtuung wird in dem Eckwertepapier aus dem Hause Schäuble darauf verwiesen, dass zusätzliche Konsolidierungsanstrengungen von den Sozialversicherungen erbracht werden müssen. Die mit großem Öffentlichkeitswirbel von Frau von der Leyen vorgeschlagene „Zuschussrente“ von 850 Euro für langjährig Versicherte mit niedrigem Einkommen erweist sich dabei immer mehr als reine “Augenwischerei“. Die hohen Hürden der zu erbringenden Beitragsjahre sowie vor allem der Nachweis einer privaten Riesterrente führen dazu, dass die wirklich Bedürftigen gar nicht in den Genuss dieser „Zuschussrenten“ kommen werden. So wird in dem Eckwertepapier festgestellt, dass die zusätzlichen Ausgaben dieser Zuschussrente keine zusätzlichen Ausgaben für den Bundeshaushalt bedeuten. Deutlicher kann die Ablehnung der finanziellen Verantwortung für diese Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet sowie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, kaum ausgedrückt werden.

In die gleiche Richtung geht die Ankündigung aus dem Bundesfinanzministerium, dass der Bundeszuschuss an die gesetzliche Krankenversicherung zur pauschalen Abgeltung versicherungsfremder Leistungen bereits 2013 um 2 Mrd. Euro gekürzt wird. Dabei müßten die finanziellen Spielräume bei der gesetzlichen Krankenversicherung zunächst einmal dazu genutzt werden, die wirtschaftlich und sozial gleichermaßen unsinnige Praxisgebühr wieder abzuschaffen.


Es ist dringend geboten, dass dieser weitere Abbau des Sozialstaates bei den Debatten im Deutschen Bundestag über den EU-Fiskalpakt deutlich vernehmbar angesprochen wird. Auch unsere Demokratie würde großen Schaden leiden, wenn der Präsident der Europäischen Zentralbank, der Italiener Mario Draghi, recht behält. Erst vor wenigen Tagen hat er die Katze aus dem Sack gelassen, in dem er in einem Interview für die amerikanische Wirtschaftszeitung Wallstreet-Journal feststellte: „Das Sozialstaatsmodell hat ausgedient.“ Und vor allem: der EU-Fiskalpakt liefere die Handhabe dafür, den Sozialabbau an den nationalen Parlamenten vorbei leichter durchzusetzen.


Dr. Ursula Engelen-Kefer war von 1990 bis 2006 stellvertretende DGB-Vorsitzende und von 1984 bis 1990 Vizepräsidentin der damaligen Bundesanstalt für Arbeit. Von 1980 bis 1984 leitete sie die Abteilung Arbeitsmarktpolitik einschließlich der Internationalen Sozialpolitik beim DGB. Heute arbeitet sie als Publizistin in Berlin (www.engelen-kefer.de).

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