SPD windet sich – Teil 2: Nahles droht wegen Betreuungsgeld mit Gang zum Verfassungsgericht – Verfassungswidrigkeit von Hartz IV ist wichtiger!
Und was sagt die SPD dazu?

Auf Teil 1 folgt Teil 2, womit wir unseren kurzen Wochenendausflug in die Köpfe führender SPD-Politiker auch abschließen wollen, um dem Sonntag – den haben sie uns ja immerhin noch nicht genommen – anschließend eine Chance zu geben, harmonisch auszuklingen; vielleicht bei einem Glas Wein bei Freunden oder wie Sie ihn sich auch immer gestalten mögen. Andrea Nahles droht der schwarz-gelben Koalition mit dem Gang nach Karlsruhe, sollte diese sich zu dem ohnehin in den eigenen Reihen umstrittenen Betreuungsgeld durchringen.

Süddeutsche online zitiert die Begründung der SPD-Generalsekretärin:

“Weil der Staat mit dem Betreuungsgeld in die Wahlfreiheit der Familien eingreift, indem er das Fernbleiben aus der Kita einseitig finanziell belohnt, und somit seine gebotene Neutralität verletzt.”

Das erscheint selbst mir als Nicht-Juristen ziemlich dünn und hingebogen – vielleicht so hingebogen wie die jüngste Aufregung der SPD darüber, dass Politiker oder Mitglieder der CDU und FDP jahrelang Vergünstigungen bei privaten Krankenkassen erhielten – und sich ein paar Tage später herausstellte, dass auch SPD-Mitglieder von solchen Vergünstigungen profitierten. Womit wir wieder bei den Schlussfolgerungen aus “Die SPD windet sich…Teil 1” angekommen wären.

Was treibt die Generalsekretärin – wie auch Olaf Scholz – bloß an, nun auch in jener Frage des Betreuungsgeldes schon wieder Politik über das Verfassungsgericht zu machen? Hätten gerade die Beiden nicht besonderen Grund, erst einmal die von ihnen selbst in Regierungsverantwortung verabschiedeten Gesetze – allen voran Hartz IV – auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen? Was bitteschön ist der vermeintliche Eingriff in die Wahlfreiheit der Familien mittels des Betreungsgeldes, wie Nahles es nennt, gegen den nun wirklich unzweifelhaft radikalen Eingriff von Hartz IV in die Wahlfreiheit nicht allein von Familien, sondern allen davon betroffenen Individuen? Man denke nur an die Sanktionspraxis oder an die Höhe bzw. an die Niedrigkeit der Regelsätze! (Vergleiche hierzu auch: Sanktionen bei Hartz IV: unbedingt verfassungswidrig! – Ein Gastbeitrag von Wolfgang Neskovic und Isabel Erdem).

Nein, mit solchen “Nummern” kommt die SPD nicht nach vorn – was keinen Einwand gegen die Kritik am Betreuungsgeld darstellen soll. Es geht hier, wie schon im Teil 1 beschrieben, um den von Nahles praktizierten Politikstil, der jeden mitdenkenden Menschen einfach nur noch nervt und den Intellekt beleidigt, der vor allem aber nicht geeignet ist, die vorherrschenden Probleme angemessen zu diskutieren und eine wirkliche Alternative zur Politik der Bundesregierung aufzuzeigen und zu entwickeln. Um letzteres zu erreichen, das machen die Windungen der SPD bzw. Gabriels und Nahles an diesem Wochenende erneut deutlich, muss die “alte Tante” an die Wurzeln ihrer eigenen Politik gehen, vielleicht so, wie es Andrea Ypsilanti in ihren Aufsätzen aufgezeigt hat.

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