Aufruf: Offener Brief an Torsten Albig

Sehr geehrter Herr Albig,

Sie sind angetreten, in Schleswig-Holstein zu regieren.

Auf Wirtschaft und Gesellschaft ist der Aufruf: “Farbe bekennen – gegen entwürdigende Hartz IV Praxis und für berufliche Förderung” veröffentlicht worden.

In kurzer Zeit haben den Aufruf bereits mehrere hundert Menschen unterzeichnet, darunter auch eine steigende Zahl politischer Mandatsträger aus der SPD auf Bundes-, Landes- Kreis- und Ortsebene. Wirtschaft und Gesellschaft hat auch Ihre Fraktion angeschrieben, bisher aber keine Antwort erhalten. Das ist ja möglicherweise auf die sicherlich anstrengenden Aktivitäten im laufenden Wahlkampf zurückzuführen.

Dennoch möchten wir Sie noch einmal auf diesem Wege bitten, “Farbe zu bekennen.” Im Aufruf heißt es u.a:

“Mit diesem Aufruf wollen wir erreichen, dass die Politik Farbe bekennt und den Wählerinnen und Wählern sagt, ob sie bereit ist, die häufig entwürdigende Hartz IV-Praxis abzuschaffen und die berufliche Förderung in den Mittelpunkt zu stellen. Zwei unmittelbar vor uns liegende Landtagswahlen und eine in naher Zukunft liegende Bundestagswahl bieten Gelegenheit, die Wahlbeteiligung zu erhöhen.”

Bei den letzten Landtagswahlen in Schleswig-Holstein hatte sich die Wahlbeteiligung gegenüber der vorherigen Landtagswahl verbessert; das war sicherlich auch dem Zusammenfallen mit der Bundestagswahl geschuldet. Bei der anstehenden Landtagswahl in Schleswig-Holstein könnte sich die Wahlbeteiligung erneut verschlechtern. Unter den Nichtwählern sind erfahrungsgemäß besonders häufig Menschen, die an den gesellschaftlichen Rand gedrängt sind, unter ihnen sicherlich viele Hartz-IV-Beziehende. Ihre Wahlbeteiligung zu erhöhen, muss das Ziel aller demokratischen Parteien sein. Eine klare Aussage zur Sanktionspraxis bei Hartz-IV könnte diesen Menschen zeigen, dass die Politik ihre Probleme ernst nimmt.

Nicht nur aufgrund der für viele verheerenden Folgen der Sanktionspraxis, auch vor dem Hintergrund, dass das Berliner Sozialgericht gerade erst erneut das Bundesverfassungsgericht angerufen hat, weil der Regelsatz nicht das Existenzminimum deckt, meinen wir, dass eine grundlegende gesetzliche Neuregelung erforderlich ist – an Stelle weiter Druck auf Arbeitslose auszuüben, muss die Förderung und menschenwürdige Behandlung im Vordergrund stehen.

Unterstützen Sie den “Aufruf gegen entwürdigende Hartz IV Praxis und für berufliche Förderung”?

Herzliche Grüße,

Florian Mahler

Florian Mahler

Marienstr. 31

10117 Berlin

Tel. +49 163 617 8880

www.wirtschaftundgesellschaft.de


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