Aktuelle Nachrichten und Hintergrund: Steinbrück legt Nebeneinkünfte offen – Was das Grundgesetz vorsieht

“Dienstag, 30. Oktober 2012 06:00 Uhr

Steinbrück will Nebeneinkünfte detailliert offenlegen

Der designierte SPD-Kanzlerkandidat Steinbrück will am Vormittag eine Übersicht seiner Einkünfte vorstellen. Der ehemalige Bundesfinanzminister hatte einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer mit einer entsprechenden Zusammenstellung beauftragt. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass er zwischen 2009 und 2012 insgesamt 1,25 Millionen Euro vor Steuern als Vortragshonorare erhalten hat. Nach Informationen der “Bild”-Zeitung hielt Steinbrück in dieser Zeit 89 bezahlte Vorträge und 237 weitere Vorträge ohne Honorar, etwa in Schulen und gemeinnützigen Organisationen. Die Grünen sowie die Organisation Transparency International verlangten nochmals volle Offenheit von Steinbrück. Wichtiger als die Gesamtsumme der Einkünfte einzelner Politikern sei allerdings, dass jeder Abgeordnete künftig offenlege, wieviel Geld er aus welcher Quelle genau bezogen habe, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Beck, der “Frankfurter Rundschau”. Nur so könne man die Honorarhöhe einordnen und versuchte Einflussnahme erkennen.”

So die 6 Uhr Nachrichten des Deutschlandsfunks.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang noch einmal auf das Grundgesetz. Im Artikel 48 Absatz 3 ist geregelt:

“(3) Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. Sie haben das Recht der freien Benutzung aller staatlichen Verkehrsmittel. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.”

Bereits am 19. Oktober haben wir daraus die folgenden Schlussfolgerung gezogen:

“Wenn die Entschädigungen für Abgeordnete deren Unabhängigkeit sichern soll, dann sollte ihnen doch gänzlich untersagt werden, für Vorträge Geld anzunehmen bzw. sollte ihnen der Hinzuverdienst von der Entschädigung abgezogen werden.”

Außerdem haben wir in diesem Zusammenhang gefordert:

“Wenn für Abgeordnete dieselben oder ähnliche Regeln wie für Hartz IV Beziehende gelten würden – zur Orientierung können die §§ 11b und 12 des Sozialgesetzbuches dienen – wäre Hartz IV wahrscheinlich gar nicht entstanden – genausowenig wäre wohl die Bahn privatisiert worden, um ein anderes nicht nachvollziehbares Privileg von bestens entschädigten Abgeordneten zu nennen, wenn nicht jeder Bundestagsabgeordnete ohnehin umsonst fahren dürfte, wie es ihm die frei Haus gelieferte Bahncard 100 erlaubt.

Eine entsprechende gesetzliche Regelung für Nebenverdienste von Abgeordneten würde nicht nur für mehr Transparenz sorgen, sie würde den ein oder anderen Abgeordneten auch dazu verhelfen, über die Folgen von Gesetzgebungen nachzudenken, die er verantwortet.

Wirtschaft und Gesellschaft freut sich daher über jeden politischen Mandatsträger und jede Partei, der diese Anregung aufgreift und ein entsprechendes Gesetz entwirft.”

Wirtschaft und Gesellschaft hat jetzt auch eine und freut sich über jedes “Gefällt mir”.

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