Vor geraumer Zeit habe ich an dieser Stelle ausführlicher die realitätsfremde Mindestbeitragsbemessungsgrenze (sie beträgt 2013: 2021 Euro!) für Selbständige thematisiert. Jetzt erreichte mich ein Schreiben meiner Krankenkasse, die DAK, die mich unnötigerweise, auf folgenden Sachverhalt hinweist:
“Sehr geehrter Herr Hild,
Sie sind hauptberuflich selbstständig erwerbstätig. Die Beitragseinstufung erfolgt derzeit einkommensbezogen (Anmerkung T.H.: Wer hätte das gedacht!).