Erzkonservatives Frühjahrsgutachten beruft sich konsequent auf Koch-Steinbrück-Liste

Was es mit dem gestern vorgestellten Frühjahrsgutachten der “führenden deutschen Wirtschafts-´Forschungs´-Institute” auf sich hat, haben wir heute früh bereits thematisiert. Das Frühjahrsgutachten hält aber noch eine vielsagende Aussage bereit, die eng verbunden ist mit der wirtschaftspolitischen Ideologie des früheren SPD-Bundesfinanzministers und heutigen SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück. Wie heißt es so schön wie richtig und wichtig: Vorwärts, und nicht vergessen (bis zur Bundestagswahl)!

“Vor diesem Hintergrund (“ausgabeseitige Haushaltskonsolidierung”, T.H.) sollten die Konsolidierungsbemühungen trotz des strukturell ausgeglichenen Haushalts fortgesetzt werden. Ansetzen sollte man auf der Ausgabenseite bei den Finanzierungshilfen und den Steuervergünstigungen. Da Subventionen überwiegend ineffizient sind, aber letztlich über (verzerrende) Steuern finanziert werden müssen, würden Einsparungen in diesem Bereich bestehende Allokationsverzerrungen beseitigen und die Wachstumskräfte stärken. In ihrem Gutachten vom Herbst 2009 hatten die Institute errechnet, dass von den auf der sog. Koch-Steinbrück-Liste zur Streichung vorgesehen Subventionen noch Kürzungen in einer Größenordnung von mehr als 60 Mrd. Euro nicht realisiert wurden. Seitdem wurden keine Maßnahmen der Koch-Steinbrück-Liste mehr umgesetzt.” (Hervorhebung, Florian Mahler)

Schreiben die “führenden Wirtschafts-´Forschungs´-Institute – und machen damit ganz nebenbei deutlich (siehe letzter Satz des oben zitierten Auszugs aus dem Frühjahrsgutachten), dass Steinbrück radikaler kürzen wollte als schwarz-gelb gekürzt hat! Soll das vielleicht schon eine Aufgabenbeschreibung für eine mögliche große Koalition sein? Na, da kann man ja fast aufatmen, wenn schwarz-gelb weiter regiert!

Eine der von Steinbrück vorgeschlagenen Streichungen, den Abzug von Aufwendungen für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte (Entfernungspauschale), hat das Bundesverfassungsgericht schon für verfassungswidrig erklärt.

Hier die Streichliste laut Wikipedia:

Einkommensteuer

  • Eigenheimzulage
  • Entfernungspauschale (nicht im Subventionsbericht der Bundesregierung enthalten)
  • Steuerfreiheit von Zuschüssen des Arbeitgebers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
  • Arbeitnehmerpauschbetrag (nicht im Subventionsbericht der Bundesregierung enthalten)
  • Sparerfreibetrag
  • der Sonderausgabenabzug für Lebensversicherungen
  • Freigrenze von 50 € monatlich für Arbeitnehmer bei bestimmten Sachbezügen
  • Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
  • Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse (aus wirtschaftspolitischen Gründen kein Abbau vorgesehen)
  • Freibetrag für Belegschaftsrabatte
  • Freibetrag für Sachprämien aus Kundenbindungsprogrammen
  • der halbe Steuersatz für betriebliche Veräußerungsgewinne (nicht im Subventionsbericht der Bundesregierung enthalten)
  • Freibetrag für Veräußerungsgewinne bei Unternehmern allgemein
  • Steuerermäßigung und Sonderausgabenabzug für Parteispenden
  • Freibetrag für Abfindungen
  • Abzugsfähigkeit von betrieblichen Bewirtungsaufwendungen und Geschenken (nicht im Subventionsbericht der Bundesregierung enthalten)
  • Freibetrag für Veräußerungsgewinne bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft
  • Freibetrag Land- und Forstwirte
  • Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen
  • Minderung der Steuersätze bei außerordentlichen Einkünften aus Forstwirtschaft
  • Freibetrag für Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften
  • Freibetrag für Veräußerungsgewinne bei Freiberuflern

Absetzung für Abnutzung in der Einkommensteuer:

  • Degressive Absetzung für Abnutzung für Mietwohnbauten (nicht im Subventionsbericht der Bundesregierung enthalten)
  • Erhöhte Absetzung für Abnutzung bei Gebäuden in Sanierungsgebieten
  • Degressive Absetzung für Abnutzung für bewegliche Wirtschaftsgüter (nicht im Subventionsbericht der Bundesregierung enthalten)
  • Halbjahres-Absetzung für Abnutzung für bewegliche Wirtschaftsgüter (nicht im Subventionsbericht der Bundesregierung enthalten)
  • Sofortiger Betriebsausgabenabzug für geringwertige Wirtschaftsgüter (nicht im Subventionsbericht der Bundesregierung enthalten)

Altersbezügebesteuerung in der Einkommensteuer: (wird als Steuersubvention eingestuft, vorläufig ist aber kein Abbau geplant)

  • Sonderausgabenabzug von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung
  • Lohnsteuerpauschalierung bei bestimmten Zukunftssicherungsleistungen
  • Steuerliche Regelung zur privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersvorsorge in §10a EStG
  • Altersentlastungsbetrag (nicht im Subventionsbericht der Bundesregierung enthalten)
Erbschaftsteuer
  • Ansatz von niedrigen Ertragswerten beim land- und forstwirtschaftlichen Vermögen für Zwecke der ErbSt
  • Freibetrag bei Erbschaft/Schenkung von Betriebsvermögen
  • Tarifbegrenzung beim Erwerb von Betriebsvermögen
Umsatzsteuer
  • Befreiung der Auftragsforschung von Hochschulen in der Umsatzsteuer
  • Befreiung der ärztlichen Leistungen (noch kein Abbau vorgesehen)
  • Befreiung der Sozialversicherungsträger, Medizinischen Dienste, Altenheime usw. (noch kein Abbau vorgesehen)
  • Steuerbefreiung für die Verschaffung von Versicherungsschutz (noch kein Abbau vorgesehen)
  • Steuerbefreiung der Bausparkassen- und Versicherungsvertreter (aus wirtschaftspolitischen Gründen kein Abbau vorgesehen)
Sonstiges
  • Arbeitnehmer-Sparzulage
  • Mengenstaffel bei der Biersteuer
  • Steuerbefreiung land- und forstwirtschaftlicher Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften in der Körperschaftsteuer
  • Steuerbefreiung landwirtschaftlicher Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften bei der Gewerbesteuer
  • Steuerbefreiung von Krankenhäusern in der Gewerbesteuer (noch kein Abbau vorgesehen)
  • Steuerbegünstigung von Agrardiesel im Mineralölsteuergesetz
  • Steuerbegünstigung für den öffentlichen Personennahverkehr im Mineralölsteuergesetz
  • Steuerbegünstigung für Strom für den Fahrbetrieb im Schienenbahnverkehr nach dem Stromsteuergesetz

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